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Pflicht ab 2025 / 2027

E-Rechnung für deinen Beruf.
Ohne Behördendeutsch.

3,4 Millionen Unternehmen in Deutschland müssen bis 2027 umstellen. Wir erklären, was das für dich konkret bedeutet — je nach Beruf, Umsatz und Situation.

Basiert auf Wachstumschancengesetz BMF-Schreiben Oktober 2025 Kein Verkauf, nur Klarheit

Drei Dinge, die wirklich helfen

Kein Behördendeutsch. Nur das, was du wirklich brauchst.

01 — Klarheit

Was gilt für dich

Bin ich betroffen? Welche Fristen gelten? Was sind die Ausnahmen für meinen Beruf?

  • Pflicht oder nicht — klare Antwort
  • Fristen nach Umsatzschwelle
  • Kleinunternehmer-Sonderregeln
  • Übergangsfristen verstehen
02 — Format-Wissen

XRechnung vs. ZUGFeRD

Was ist der Unterschied? Wann brauchst du welches Format?

  • Unterschied einfach erklärt
  • Für welchen Fall welches Format
  • Was Software können muss
  • GoBD-konforme Archivierung
03 — Lösung finden

Software & Tools

Unabhängige Empfehlungen je nach Beruf und Umsatz.

  • sevDesk, Lexware, WISO im Vergleich
  • Kostenlose Tools für wenige Rechnungen
  • WooCommerce-Plugin für Shops
  • XRechnung-Validator kostenlos

Was jetzt gilt — und was kommt

Basierend auf BMF-Schreiben Oktober 2025 und Wachstumschancengesetz (§ 14 UStG).

Datum Pflicht Betrifft
E-Rechnungen empfangen Alle Unternehmen (B2B) Aktiv
Ende Übergangsfrist Papier noch erlaubt bis dahin
E-Rechnungen ausstellen Vorjahresumsatz über 800.000 €
E-Rechnungen ausstellen Alle Unternehmen, keine Ausnahmen
Kleinunternehmer §19 UStG: Beim Ausstellen dauerhaft befreit. Beim Empfangen trotzdem seit 01.01.2025 verpflichtet.
PDF reicht nicht: Eine per E-Mail geschickte PDF gilt seit 01.01.2025 nicht als E-Rechnung. XRechnung oder ZUGFeRD sind Pflicht.
B2C ausgenommen: Die Pflicht gilt nur für B2B. Rechnungen an Privatpersonen bleiben als PDF erlaubt.